AGB

Informationspflicht laut § 5 TMG.

TALFABRIK GmbH

Friedrich-Ebert-Str. 173

42117 Wuppertal

Öffnungszeiten
Mo-Do 09-15 Uhr
Fr-Sa nach Absprache

Vertreten durch:
Toan Pham

Kontakt
Telefon: +49(176)24312242
E-Mail: info@talfabrik.de

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
132/5940/1625

Datenschutzbeauftragter
n/a

Präambel

Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Social Media Marketing, Web design, Erstellung von CI und von Printmedien, die die Agentur nach den Wünschen des Auftraggebers in unterschiedlich großen Paketen anbietet. Der Auftraggeber wählt aus den angebotenen Dienstleistungspaketen das für ihn passende Paket zu Beginn der Zusammenarbeit aus.

1. Vertragslaufzeit/Kündigung

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, beginnend mit dem nach Vertragsschluss folgenden Monat. Anschließend ist der Vertrag für beide Parteien kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende.

Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn trotz vorheriger Mahnung unter Fristsetzung ein die Interessen des anderen Vertragspartners in erheblichem Maße gefährdendes oder verletzendes

Verhalten fortgesetzt wird. Ein weiterer wichtiger Kündigungsgrund für die Agentur besteht bei drohender Überschuldung und Insolvenz des Auftraggebers.

2. Leistungspflichten und Leistungszeiten

Die Leistungspflichten der Agentur richten sich nach den gewählten Dienstleistungspaketen und den als „Add-Ons“ bezeichneten Zusatzleistungen. Von der Agentur dabei genannte Termine sind unverbindliche Plantermine, die insbesondere unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Mitwirkung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen sowie eines planmäßigen Fortgangs der Arbeiten stehen.

Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von der Agentur nicht zu vertreten sind (zum Beispiel Streik, Energieausfall, Unruhen oder behördliche Maßnahmen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), ist die Agentur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit.

3. Leistungsunterstützung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen zu unterstützen.

Insbesondere stellt der Auftraggeber der Agentur alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien (beispielsweise Texte, Bilder, Töne, Videos, Sounds), soweit nicht als Zusatzleistung (Add-Ons) von der Agentur geschuldet, sowie Hard und Software (nachfolgend „Materialien“) unentgeltlich in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung. Soweit erforderlich wird der Auftraggeber eine Konvertierung des von ihm überlassenen Materials auf eigene Kosten veranlassen.

Es steht in der Verantwortung des Auftraggebers, der Agentur die im Rahmen der eigenen Mitwirkungspflicht zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte zur Verfügung zu stellen.

Wünscht der Auftraggeber binnen 6 Monaten nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages die von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht ausdrücklich zurück, so ist die Agentur berechtigt, diese zu entsorgen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwaltungsgesellschaften wie beispielsweise die GEMA abzuführen. Werden solche Gebühren von der Agentur verauslagt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Alle von der Agentur genannten Preise und Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart wurde, berechnet die Agentur ihre Leistungen nach der zum Vertragsbeginn gültigen Preisliste gemäß Anlage 1 „Pakete Social Media“, Anlage 2 „Pakete Web“ und Anlage 3 „Add-Ons“ zu diesem Vertrag.

Für monatlich geschuldete Zahlungen gemäß Preisliste (Anlage 1 und Anlage 2) gilt ausschließlich das Lastschriftverfahren oder die Zahlung durch Abbuchung von der Kreditkarte als vereinbart.

Für alle von der Agentur einzeln berechnete Leistungen ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder Nichtdurchführung von Lastschriften und Abbuchungen verschiebt sich proportional der planungsmäßige Liefertermin (beispielsweise Schalttermine). Entsteht der Agentur infolge eines verspäteten Zahlungseingangs Mehraufwand, so ist sie berechtigt, diesen dem Auftraggeber nachzuweisen und zu berechnen.

Der Vergütungsanspruch der Agentur besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die von ihr erstellten tatsächlich nutzt.

5. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur auf Dritte übertragen.

Die Agentur ist berechtigt, die nach dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

6. Nutzungsrecht

Sämtliche von der Agentur im Rahmen der Vertragsdurchführung gefertigten Arbeiten, Arbeitsunterlagen, Präsentationen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen usw. verbleiben im Eigentum der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann der Auftraggeber nicht fordern.

Die Agentur schuldet mit der Bezahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten usw.

Der Auftraggeber erwirbt mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang nicht ausschließliche und nicht übertragbare einfache Nutzungsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Auftragsausführung gefertigten Arbeiten.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind entgeltpflichtig und bedürfen der Einwilligung durch die Agentur. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur gegen den Auftraggeber ein zusätzlicher Vergütungsanspruch in mindestens der 2,5-fachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu. Soweit der Auftraggeber das ihm durch die Agentur übertragene Nutzungsrecht Dritten überlässt und/oder mehrfach nutzt, hat er die Agentur darüber unverzüglich zu informieren. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

Nach Ende des Vertrages fallen die dem Auftraggeber übertragenen Rechte ohne weitere Rechtshandlung an die Agentur zurück. Dritte dürfen nur nach Zustimmung der Agentur Arbeiten oder Daten bearbeiten.

7. Urheberrecht

Die im Rahmen des Auftrags von der Agentur erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Agentur darf die von ihr gefertigten Arbeiten signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Ferner ist sie berechtigt, den Auftraggeber auf ihrer Webseite sowie im Printbereich oder auf anderen Medien als Referenzkunden zu nennen. Der Auftraggeber räumt der Agentur das Recht ein, jederzeit die gefertigten Arbeiten zu Demonstrationszwecken öffentlich wiederzugeben oder auf sie hinzuweisen.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Auftraggeber oder von durch den Auftraggeber beauftragten Dritten weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werks, ist unzulässig. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung sind ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Agentur nicht gestattet.

Die Agentur das Recht, sich namentlich im Impressum des Kunden zu platzieren.

8. Änderungen an der vertraglichen Leistung

Für den Fall, dass der Auftraggeber den mit der Agentur vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nachträglich ändern möchte, hat er seine konkreten Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen. Er setzt damit das folgende Änderungsverfahren in Gang:

Die Agentur prüft innerhalb von 5 Arbeitstagen, welche Auswirkungen zeitlicher und finanzieller Hinsicht die gewünschten Änderungen haben und ob diese in der

gewünschten Form praktisch umsetzbar sind. Anschließend informiert sie den Auftraggeber über die Ergebnisse dieser Prüfung.

  • –  Der Auftraggeber teilt daraufhin der Agentur innerhalb von 5 weiteren Arbeitstagen schriftlich mit, ob er seine Änderungswünsche zu den von der Agentur mitgeteilten Kondition ausführen lassen möchte oder nicht.
  • –  Kommt der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht nach, so wird die Agentur die Ausführung des ursprünglichen Vertrags ab dem folgenden Arbeitstag fortsetzen.Während der Dauer des Änderungsverfahrens sind geplante oder verbindlich vereinbarte Fristen für die Erstellung der Leistungen der Agentur gehemmt.Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverfahren entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Vertragspartnern eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, sonst nach der aktuell gültigen Preisliste der Agentur berechnet.

    9. Abnahmen und Freigaben

    Projekte und Teilprojekte werden vom Auftraggeber in schriftlicher Form mit Unterschrift freigegeben. Als Freigabe zählt auch, wenn innerhalb von 3 Kalenderwoche nach Live-Stellung/öffentlicher Verwendung keine Einwände erhoben werden und wenn innerhalb des oben genannten Zeitraums keine schriftliche Abnahmefristverlängerung vereinbart worden ist.

    10. Haftung, Gewährleistung und Schadenersatz

    Der Auftraggeber wird die Leistungen der Agentur innerhalb von 2 Wochen nach Fertigstellungsanzeige bzw. Überlassung untersuchen. Mängel, die hierbei feststellbar sind (offensichtliche Mängel), müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer weiteren Woche schriftlich der Agentur gemeldet werden. Mängel,

die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen nach Entdeckung unverzüglich im Sinne des § 377 HGB der Agentur gemeldet werden. Die Mängelrüge umfasst eine möglichst detaillierte Mängelbeschreibung. Verspätet geltend gemachte Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Wird die Seite bzw. das Gewerk in Betrieb genommen, so gilt das Gewerk bzw. die Seite als abgenommen.

Jegliche Form der Haftung oder Gewährleistung erlischt unmittelbar, wenn zu einem Server zum Beispiel via FTP, SSH oder sonstige Admin-Zugänge existieren, die für Nichtagentur-Mitarbeiter verfügbar sind.

Die Agentur akzeptiert keine pauschalierten Schadensersatzansprüche oder Verzugsstrafen solange diese nicht schriftlich (§ 126 BGB) durch beide Seiten in einem Vertrag ausdrücklich geregelt sind. Anderslautende Regelungen in AGB des Auftraggebers werden nicht akzeptiert.

Für den Fall, dass der Auftraggeber Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvorname durchführen möchte, ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen dritten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur nicht. Die Agentur haftet insbesondere nicht für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen ihrer Leistungserbringung gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe und auch nicht wegen der in den von ihr erbrachten Leistungen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von der Agentur erstellten Leistungen, insbesondere von Werbemaßnahmen und Werbeinhalten, trägt der Auftraggeber. Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Gewähr dafür, dass durch die von ihr erbrachten Leistungen Rechte Dritter verletzt werden können. Eine Prüfung der urheber-, wettbewerbs-, marken-, patent-, werbe- oder sonstigen rechtlichen Aspekte der von der Agentur erstellten Leistung lässt diese nur durch eine fachkundige Person durchführen, wenn sie von dem Auftraggeber hierzu beauftragt wurde.

Bei verspätetem Zahlungseingang durch den Auftraggeber haftet die Agentur nicht für eine eventuelle Nichteinhaltung von Terminen, beispielsweise eines Schalttermins, und deren Folgen.

Die Agentur haftet nur für solche Schäden, die von ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise verursacht wurde. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund. Dies gilt auch für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko solcher Schäden absichern soll. Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Agentur auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch nur in Höhe des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens. Als vertragstypischer vorhersehbarer Schaden wird dabei die einfache Höhe des jeweiligen Auftragswerts angesehen. Darüberhinausgehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere haftet die Agentur nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare sowie unmittelbare Folgeschäden.

Darüber hinaus gilt die Haftungsbeschränkung nicht im Falle der Körperverletzung, der Herbeiführung des Todes sowie bei einer Haftung nach Produkthaftungsgesetz.

Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrags genutzt.

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie aufgrund einer Vertragsanbahnung oder einer

Vertragsabwicklung vom Auftraggeber erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln.

12. Reisekosten

Neben der Vergütung hat der Auftraggeber etwaige Auslagen, insbesondere die nachweislich anfallenden Reise-, Aufenthalts- und Übernachtungskosten, Spesen sowie sonstige Auslagen von Mitarbeitern der Agentur zu übernehmen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind oder durch den Auftraggeber veranlasst wurden.

Reisezeiten werden mit 50 % des Stundensatzes in Höhe von 80 € berechnet.

Für Flugreisen sind der Agentur die Kosten für Flüge in der Economy Class zu erstatten, für Bahnfahrten die der 2. Klasse. Fahrten mit dem PKW sind mit 0,50 € pro gefahrenen Kilometer zu vergüten. Mietwagen oder Taxen werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Übernachtungen mit maximal 150,00 € pro Nacht und Person.

Für die Abrechnung der Reisekosten werden dem Auftraggeber Nachweise und Belege eingereicht.

13. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Firmensitz der Agentur.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners gegenüber dem Verwender dieser AGBs.